Die Prüfpfade für die Umweltverträglichkeitsprüfung wurden präzise dokumentiert. Besonders hilfreich war die Aufbereitung der Abwägungsergebnisse für das Flurneuordnungsverfahren. Die Verfahrensakte war vollständig und rechtskonform. Einziger Kritikpunkt: Die Kommunikation der Zwischenstände könnte etwas strukturierter erfolgen.
Die Abstimmung zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG war sehr zielführend. Die vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahmen ließen sich gut in die Bodenordnung integrieren. Die Dokumentation der Biotopstrukturen und der Ausgleichsflächen war detailliert und nachvollziehbar. Ein verlässlicher Partner für die Verfahrensdurchführung.
Die strategische Umweltprüfung für das Agrarlandentwicklungsprogramm wurde methodisch sauber umgesetzt. Der Umweltbericht enthielt eine klare Abgrenzung zu den projektbezogenen UVP-Pflichten. Die kumulativen Wirkungen der Einzelvorhaben wurden angemessen berücksichtigt. Die Beteiligung der Behörden erfolgte fristgerecht und vollständig.
Die Verfahrensdokumentation entspricht den Anforderungen des UmwRG. Die Rechtsbehelfsfähigkeit für anerkannte Umweltverbände wurde durch die vollständige Darstellung der Abwägungsergebnisse sichergestellt. Die Prüfpfade sind nachvollziehbar und rechtssicher. Eine empfehlenswerte Grundlage für die gerichtliche Überprüfung.
Die Erläuterung der naturschutzrechtlichen Auflagen war verständlich. Die Kompensationsflächen wurden so geplant, dass die landwirtschaftliche Nutzbarkeit erhalten bleibt. Die Beteiligung der Teilnehmergemeinschaft an der Abwägung war angemessen. Etwas mehr Vorlaufzeit bei der Terminplanung wäre wünschenswert gewesen.
Die Unterlagen zur strategischen Umweltprüfung waren umfangreich und gut strukturiert. Die Darstellung der kumulativen Wirkungen und der Alternativenprüfung war nachvollziehbar. Die Stellungnahme des Verbandes wurde in der Abwägung berücksichtigt. Die Verfahrenstransparenz ist insgesamt als gut zu bewerten.