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Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich der landwirtschaftlichen Landentwicklung, Flurneuordnung und Bodenordnung. Gegenstand ist die Erbringung von Fachleistungen nach den Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG). Die Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, strategischen Umweltprüfungen sowie die Begleitung von Verfahren zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
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Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des UmwRG, des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der jeweiligen Landesgesetze. Die Dokumentation der Verfahrensschritte erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse der Prüfungen und Gutachten keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen und einer behördlichen Prüfung bedürfen.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Katasterunterlagen, Flächennutzungspläne, bestehende Gutachten sowie Angaben zu laufenden oder abgeschlossenen Verfahren. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. Verzögerungen, die auf eine unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung der Terminplanung.
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Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust wird auf den Aufwand für die Wiederherstellung der Daten aus vorhandenen Sicherungskopien begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch mit der Abnahme der letzten Leistung durch den Auftraggeber. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist oder der Auftragnehmer seine Leistungen nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbringt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Änderungen der Bedingungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der behördlichen Praxis erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf diese Frist wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.